Rechtsprechung
OVG Hamburg, 11.12.1997 - Bf II 48/95 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,40163) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Aachen, 03.04.1996 - 3 T 22/96
Beratungshilfe, Beratung, Vertretung, Gebührenfestsetzung
Die Tätigkeiten, die Gegenstand der beiden im Tenor genannten Verfahren sind, betreffen auch nicht dieselbe Angelegenheit wie die Tätigkeiten, die der Beteiligte zu 1) in den Verfahren 4 UR II 48/95, 4 UR II 164/95 und 4 UR II 166/95 AG Aachen entfaltet hat und für die bereits jeweils eine Gebühr gemäß § 132 Abs. 3 BRAGO festgesetzt worden ist. - VG Hamburg, 05.01.2001 - 10 VG 547/98 Der Stellplatzbedarf kann anhand der einschlägigen Fachlichen Weisungen als Sammlungen von Erfahrungswerten ermittelt werden, wobei grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Genehmigungserteilung geltende Fachliche Weisung heranzuziehen ist (vgl. HmbOVG, Urt. v. 11.12.1997 - OVG Bf II 48/95).